• Die Brücke, die wir schlagen, ist nicht nur eine Verbindung zwischen zwei Ufern, sondern auch zwischen Menschen

    -Nelson Mandela-

Herzlich Willkommen!

Rederei an der Elbe, die Logopädische Praxis in Dömitz!

Leistungen

In der Praxis behandeln wir gemeinsam Ihre Stimm-,Sprech-und Sprachstörungen sowie Hör-und Schluckstörungen.

Dazu gehört eine umfassende Beratung der PatientInnen/Angehörigen, um eine individuelle Therapie zu planen.                                                                        Es können gesetzlich- sowie privatversicherte PatientInnen in die Praxis kommen.

Sprachentwicklungsstörungen (SES)

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Lese- und Rechtschreibschwäche

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Aphasie

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Dysphagie

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degenerative Erkrankungen (MS, Parkinson, Demenz)

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Dysphonien

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Redeflussstörungen (Stottern/Poltern)

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Myofunktionelle Störungen

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Sprachentwicklungsstörungen (SES) 〰️ Lese- und Rechtschreibschwäche 〰️ Aphasie 〰️ Dysphagie 〰️ degenerative Erkrankungen (MS, Parkinson, Demenz) 〰️ Dysphonien 〰️ Redeflussstörungen (Stottern/Poltern) 〰️ Myofunktionelle Störungen 〰️

Häufige Fragen

Wo kann ich mir eine logopädische Behandlung verschreiben lassen?

Ein Rezept für eine logopädische Behandlung bekommen Sie vom Arzt; entweder als Heilmittelverordnung oder als Privatrezept.
Wenden Sie sich dafür an folgende Ärzte:

  • Allgemeinmediziner, HNO-Arzt, Zahnarzt

  • Kieferorthopäden, Kinderarzt, Neurologen,Phoniater

Wie lange dauert eine Behandlung?

Grundsätzlich legt der behandelnde Arzt den Rahmen der Therapie fest. Dauer, Frequenz und Menge hängen von der Diagnose und den Therapieempfehlungen ab. In der Regel kommen Sie ein- bis zweimal in der Woche für 30, 45 oder 60 Minuten in die Praxis.

Machen Sie auch Hausbesuche?

Therapiert wird nicht nur in den Praxisräumen, sondern nach Bedarf auch in Ihrem häuslichen Umfeld sowie in Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Für Kinder und Jugendliche übernimmt in jedem Falle die Krankenkasse die Behandlungskosten. Ab dem 18. Lebensjahr beteiligen sich die Patienten mit einem Eigenanteil an den Kosten, der von Krankenkasse zu Krankenkasse variiert, es sei denn, Sie sind von Zuzahlungen befreit. Für Privatpatienten gelten die individuell festgelegten Kostenübernahmevereinbarungen.


Termine nach telefonischer Vereinbarung!

Haben Sie Interesse an einem Termin? Füllen Sie bitte das Formular aus und ich werde mich in Kürze melden. Ich freue mich schon darauf, von Ihnen zu hören.